Pflegekompetenz und Care Bildung

Unser Angebot

Die Einzelbegleitung im Rahmen von Care Management richtet sich an Menschen mit komplexen Herausforderungen – z. B. Versorgung von Angehörigen, daraus entstehende Belastungen die Gesprächssituationen notwendig machen, Verlust von nahestehenden Personen, oder große Lebensumbrüche, die Begleitung erfordern.

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Dieses Training vermittelt praxisnah die Grundlagen und Anwendungsmöglichkeiten von Case Management in beruflichen Kontexten – insbesondere im Zusammenspiel mit psychischer Gesundheit, beruflicher Wiedereingliederung und individueller Begleitung. Im Zentrum steht die koordinierte, strukturierte und gleichzeitig empathische Unterstützung von Menschen mit komplexen gesundheitlichen, sozialen oder arbeitsbezogenen Herausforderungen.

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Die Teilnehmenden haben die Entscheidung getroffen, sich als Diplomierte:r Gesundheits- und Krankenpfleger:in selbständig zu machen. Eine gute Strategie und Basiswissen bilden die Basis für persönlichen und fachlichen Erfolg.

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Der Workshop vermittelt den Teilnehmer:innen die Unterschiede zwischen Pflege und Betreuung im häuslichen Bereich.

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Dieser Workshop dient dazu, die Voraussetzungen für die Selbständigkeit bzw. Freiberuflichkeit in der Pflege kennenzulernen. Die Teilnehmer:innen bekommen die rechtlichen Rahmenbedingungen vermittelt, um das Tätigkeitsfeld, Möglichkeiten und Herausforderungen einordnen zu können.

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Die Teilnehmer:innen bekommen die Unterschiede zwischen Pflege und Betreuung im häuslichen Bereich vermittelt.

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Die Teilnehmer: innen bekommen die Unterschiede zwischen Pflege und Betreuung im häuslichen Bereich vermittelt.

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Dieser Workshop vermittelt Ihnen den Prozess zum/zur zertifizierten Pflegegutachter:in. Die Teilnehmer:innen erfahren, welche Voraussetzungen notwendig sind, um dieses Berufsbild ausüben zu können und wie der Prozess der Pflegegeldeinstufung in der beruflichen Praxis umgesetzt wird.

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Diese Weiterbildung richtet sich an diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen gemäß Paragraph 64 GuKG.  Weiters besteht die Möglichkeit nach Paragraph 104a GuKG als Pflegefachassistenz an der Weiterbildung teilzunehmen. Bei beiden Berufen kann die Zusatzbezeichnung „Praxisanleitung“ geführt werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit als Pflegeassistent*in oder als Absolvent*in mit einer Ausbildung in einem anderen Beruf (sofern sie auf Grund ihrer Qualifikation für die Weiterbildung geeignet sind) an der Weiterbildung teilzunehmen. Dieser erhält nach Abschluss eine Ausbildungsbestätigung.

 

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